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BVerwG, 29.09.1981 - 7 B 131.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Rechtmäßigkeit eines die Exmatrikulation androhenden Bescheids - Aufstellung der noch fehlenden Leistungsnachweise als Auflage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72
Anfechtung der Auflage eines Bauscheins
Auszug aus BVerwG, 29.09.1981 - 7 B 131.81
Dasselbe gilt für die Frage, ob die dem Bescheid beigefügte Aufstellung der noch fehlenden Leistungsnachweise als Auflage (vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG) zu werten ist und - bejahendenfalls - ob diese selbständig anfechtbar ist (vgl. hierzu Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - [DÖV 1974, 380] und vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 42.72 - [DÖV 1974, 563]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1981 - 7 B 131.81
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft und zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]). - BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63
Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1981 - 7 B 131.81
Die Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes sind außerdem durch die Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 19, 284 [287]) und nunmehr auch gesetzlich geregelt (vgl. § 44 VwVfG in Verbindung mit dem am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976, GVBl. S. 2735). - BVerwG, 03.05.1974 - IV C 42.72
Abgrenzung von Bedingung, Auflage und modifizierender Auflage
Auszug aus BVerwG, 29.09.1981 - 7 B 131.81
Dasselbe gilt für die Frage, ob die dem Bescheid beigefügte Aufstellung der noch fehlenden Leistungsnachweise als Auflage (vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG) zu werten ist und - bejahendenfalls - ob diese selbständig anfechtbar ist (vgl. hierzu Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - [DÖV 1974, 380] und vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 42.72 - [DÖV 1974, 563]).